Anleitung

1. Schritt - Gefährdung

Gefahrenkarte.PNG

Mit der Gefahrenkarte der GIS-Daten AG (Geografisches Informationssystem) lassen sich Naturgefahren einfach erkennen.

  • Unter "Suchen" Adresse oder Parzellen-Nummer eingeben
  • Es erscheint die gewünschte Parzelle mit allen überlagerten Gefahrenkarten (synoptische Gefahrenkarte - linke Spalte)

Ein Nachweis Naturgefahren ist notwendig:

  • im roten und blauen Gefahrengebiet
    (Gefahrenzone 1 & 2) 
  • im gelben Gefahrengebiet bei den Prozessen Wasser und Rutschung (Gefahrenzone 2)
NW_Gefahrenübersicht.jpg

Die Gefährdung ist mit einem kurzen Text und den relevanten Ausschnitten der Gefahrenkarte in Kapitel 1 im Nachweis Naturgefahren zu beschreiben. Hilfreiche Informationen sind in der Gefahrenübersicht zu finden.

Diese zeigt die Gefahren- und Intensitätskarten für die einzelnen Prozesse im Detail nebeneinander (Wildbach, See, Engelbergeraa, Oberflächenabfluss, Rutschung spontan, Rutschung permanent, Steinschlag, Lawine, Doline). Die Übersicht fasst Inhalte zusammen, die auf anderen Internetportalen bereits veröffentlicht sind.

Für detaillierte Angaben zu den Gefährdungen / Intensitäten / Schutzhöhenkarten wird ein Login benötigt.

Intensitätskarte.PNG

Durch das Markieren der Intensitätskarten bzw. Schutzhöhen kann die jeweilige Intensität bzw. Schutzhöhe pro Jährlichkeit (HQ30/100/300/EHQ) herausgelesen werden und im Nachweis Naturgefahren ergänzt werden.

2. Schritt - Schutzziele

Die Schutzziele sind pro Gefährdung in den Vorlagen bereits beschrieben.

3. Schritt - Objektschutzmassnahmen

Die Objektschutzmassnahmen werden in "Bauliche Massnahmen" und "Temporäre Massnahmen" unterteilt.

  • Bauliche Massnahmen: z.B. Gebäude auf der Schutzhöhe, Gebäude dicht bis Schutzhöhe, Einstellenhallenzufahrt mit Nidwaldner Tor geschützt etc.
  • Temporäre Massnahmen: nur in Ausnahmefällen z.B. Dammbalkensystem etc.

4. Schritt - Gefährdung der Nachbargrundstücke und Umwelt

Beschreiben, wie das Bauvorhaben die Gefährdung für das Nachbargrundstück und die Umwelt verändert. Das Bauvorhaben darf die Gefährdung Dritter nicht wesentlich erhöhen, allenfalls ist eine 2D-Modellberechnung notwendig, um die Auswirkungen festzustellen.

5. Schritt - Übereinstimmungserklärung Naturgefahren

Die Übereinstimmungserklärung Naturgefahren erhalten Sie mit der Baubewilligung. Mit der Schlussabnahme muss die Übereinstimmungserklärung Naturgefahren inkl. Fotos zur Ausführung eingereicht werden. Mit der Unterschrift wird die mängelfreie Umsetzung der Objektschutzmassnahmen bestätigt.

Beilagenverzeichnis / Unterschrift

  • Plan Objektschutzmassnahmen: Mindestens ein Plan muss dem Nachweis Naturgefahren beigefügt werden. Er soll die Schutzhöhe, Massnahmen etc. aufzeigen.
  • Unterschrift: durch Bauherrschaft, Grundeigentümer und Fachexperte/Ersteller zu unterzeichnen
  • Ort, Datum ergänzen