Anleitung
1. Schritt - Gefährdung
2. Schritt - Schutzziele
Die Schutzziele sind pro Gefährdung in den Vorlagen bereits beschrieben.
3. Schritt - Objektschutzmassnahmen
Die Objektschutzmassnahmen werden in "Bauliche Massnahmen" und "Temporäre Massnahmen" unterteilt.
- Bauliche Massnahmen: z.B. Gebäude auf der Schutzhöhe, Gebäude dicht bis Schutzhöhe, Einstellenhallenzufahrt mit Nidwaldner Tor geschützt etc.
- Temporäre Massnahmen: nur in Ausnahmefällen z.B. Dammbalkensystem etc.
4. Schritt - Gefährdung der Nachbargrundstücke und Umwelt
Beschreiben, wie das Bauvorhaben die Gefährdung für das Nachbargrundstück und die Umwelt verändert. Das Bauvorhaben darf die Gefährdung Dritter nicht wesentlich erhöhen, allenfalls ist eine 2D-Modellberechnung notwendig, um die Auswirkungen festzustellen.
5. Schritt - Übereinstimmungserklärung Naturgefahren
Die Übereinstimmungserklärung Naturgefahren erhalten Sie mit der Baubewilligung. Mit der Schlussabnahme muss die Übereinstimmungserklärung Naturgefahren inkl. Fotos zur Ausführung eingereicht werden. Mit der Unterschrift wird die mängelfreie Umsetzung der Objektschutzmassnahmen bestätigt.
Beilagenverzeichnis / Unterschrift
- Plan Objektschutzmassnahmen: Mindestens ein Plan muss dem Nachweis Naturgefahren beigefügt werden. Er soll die Schutzhöhe, Massnahmen etc. aufzeigen.
- Unterschrift: durch Bauherrschaft, Grundeigentümer und Fachexperte/Ersteller zu unterzeichnen
- Ort, Datum ergänzen